MPU wegen Alkohol

Alles zum Thema Trunkenheitsfahrten, Erwartungen der Gutachter und Abstinenznachweise

Sie haben Ihre Fahrerlaubnis aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit dem Auto oder Fahrrad verloren? Hier erfahren Sie, was der MPU-Gutachter in diesem Fall von Ihnen erwartet.

Grundsätzliches zur Alkohol-MPU

Eine MPU zum Thema Alkohol wird angeordnet bei

  • einer einmaligen Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration (in Einzelfällen auch bei geringerer Blutalkoholkonzentration) oder
  • bei wiederholten Alkoholauffälligkeiten im Straßenverkehr (unabhängig von der Blutalkoholkonzentration) oder
  • bei einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) - wenn im Einzelfall über den Promillewert hinaus weitere Anhaltspunkte dafür vorliegen, welche die Annahme einer Alkoholproblematik begründen.
Alkohol in Biergläsern führt zu Trunkenheitsfahrten
Autoschlüssel und Alkohol
MPU wegen Alkohol

Der MPU-Gutachter geht davon aus, dass hinter solchen Auffälligkeiten ein "problematischer Alkoholkonsum" steht. In der Begutachtung soll nun geprüft werden, wie weit sich der frühere Alkoholkonsum entwickelt hat, d.h. 

  • ob bereits eine Alkoholabhängigkeit entwickelt wurde oder
  • ob Alkoholmissbrauch vorgenommen wurde oder
  • ob eine Alkoholgefährdung vorgelegen hat.  

Auf Basis des Ergebnisses dieser Prüfung werden unterschiedliche Anforderungen gestellt, welche der Betroffene für eine "positive" Beurteilung in der MPU erfüllen muss. 

 

Eine dieser Anforderungen betrifft die grundlegende Änderung der "Trinkgewohnheiten" des Betroffenen. Diese kann in einer vollständigen Alkoholabstinenz oder im sog. "Kontrollierten Trinken" bestehen. Bei diagnostizierter oder angenommener Alkoholabhängigkeit wird stets der vollständige Verzicht auf Alkohol gefordert. Bei Alkoholmissbrauch oder -gefährdung wird je nach individuellem Fall und persönlicher "Lerngeschichte" entschieden, welche der genannten Veränderungen des Alkoholkonsums als angemessen angesehen wird. 

Abstinenzbelege und Laborbefunde

Falls in Ihrem persönlichen Fall Ihr Alkoholkonsum bzw. -missbrauch bereits so weit fortgeschritten ist, dass nach den Begutachtungsleitlinien zur Fahrereignung (BAST) der vollständige Verzicht auf Alkohol zu fordern ist, reicht es nicht aus, dem Gutachter zu versichern, dass sie keine alkoholischen Getränke mehr zu sich nehmen. Stattdessen wird erwartet, dass Sie im Vorfeld der MPU die Alkoholabstinenz nachweisen. 

Den Beleg einer Alkoholabstinenz können Sie mittels Haaranalysen oder anhand eines durchgeführten Abstinenzkontrollprogramms ("Urinscreenings") erbringen. Über welchen Zeitraum Sie den Verzicht auf Alkohol belegen müssen, ergibt sich wiederum aus Ihrem individuellen Fall. Ihre Verkehrspsychologin berät Sie hier gerne.

Männchen mit Info-Block/Informationen zur Alkoholabstinenz

Eine Veränderung Ihrer Trinkgewohnheiten können Sie alternativ (oder auch zusätzlich) anhand von Blutbefunden belegen (insbesondere anhand von Leberwerten, dem MCV-Wert und gegebenenfalls dem CDT-Wert).

Bei der MPU wegen Alkohol werden die Leberwerte zudem auch immer am Tag der Begutachtung bestimmt. Lassen Sie daher Ihre Werte bereits vorher durch den Hausarzt bestimmen und klären Sie ab, ob diese im Normbereich liegen.

 

Bitte beachten Sie, dass Abstinenzbelege oder "gute" Labor-/Blutwerte kein „Beweis“ für Ihre Fahreignung sind, sondern nur Ihren Angaben zum Umgang mit Alkohol nicht widersprechen und damit ein Baustein für eine positive MPU sein können. Daneben besteht zudem die Erfordernis, sich im Vorfeld der MPU intensiv mit den u.a. psychologischen Hintergründen für Ihr früheres Trinkverhalten auseinanderzusetzen.

Gerne berate ich Sie zu allen Fragen rund um die MPU und insbesondere zu möglicherweise notwendigen Abstinenznachweisen im Rahmen eines umfassenden persönlichen MPU-Beratungsgesprächs (60 Minuten, 75 Euro).  

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Verkehrspsychologin Iris Venn in psychologischer Praxis Venn in Bochum
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Iris Venn

Verkehrspsychologin

Klinische Psychologin (M.Sc.)

Arbeits-und Organisationspsychologin (M.A.)

Diplom-Sozialarbeiterin (staatl.anerk.)

Psychotherapie-Erlaubnis (nach HPG) 

 

Professionelle Verkehrspsychologie,

Psychotherapie (HP-Erlaubnis), psychologische Beratung & psychologisches Coaching 


Es besteht eine Kooperation mit der verkehrspsychologischen Praxis Karin Koch (www.praxis-karin-koch.de) !