Sie mussten Ihre Fahrerlaubnis aufgrund von zu vielen "Punkten" in Flensburg abgeben oder sind aufgrund einer Straftat dazu aufgefordert worden, sich einer MPU zu unterziehen? Hier erfahren Sie, was der Gutachter von Ihnen erwartet.
Das Straßenverkehrsamt kann die Beibringung eines MPU-Gutachtens fordern bei
In diesen Fällen geht die Behörde bzw. auch der spätere MPU-Gutachter zunächst davon aus, dass das Verhalten des Betroffenen auf oftmals tieferliegenden Fehleinstellungen und Haltungen beruht und daher auch künftig damit gerechnet werden muss, dass es wieder zu Auffälligkeiten und damit zu Gefährdungen im Straßenverkehr kommt.
In der MPU soll nun geklärt werden, ob der Betroffene über die Auffälligkeit(en) ausreichend nachgedacht hat, ob eine Einstellungsänderung erfolgt ist und und ob eine praktikable Strategie entwickelt wurde, um künftig eine regelkonforme Verkehrsteilnahme sicherzustellen.
Für Sie als Betroffener bedeutet dies, sich intensiv und detailliert mit Ihren "Punkte-Vergehen" oder Straftaten auseinandersetzen zu müssen und hier die - vor allem psychologischen - Hintergründe aufzuarbeiten. Zudem sollten die vorgenommenen praktischen Veränderungen umfassend dargelegt werden können als Basis für eine entsprechende "Anti-Rückfallstrategie". Je nach individuellen Fall sind hier unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen. Ihre seriöse und kompetente Verkehrspsychologin berät Sie gerne zu allen Ihren Fragen rund um die MPU wegen Punkten oder wegen Straftaten.
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Iris Venn
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